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Hoch- und Tiefbau

Im Bauwesen unterscheiden wir zwischen Hoch- und Tiefbau. Der Hauptunterschied besteht im Ort der geplanten Bauarbeiten. Es gilt: Ein Bauwerk oberhalb des Erdbodens gehört zum Hochbau, eins an oder unterhalb der Erdoberfläche zum Tiefbau.

Hochbau

Die üblichen Hochbauprojekte werden nach Nutzung und den Anforderungen an ihre Gestaltung, Konstruktion, Wirtschaftlichkeit und technischen Einrichtungen unterschieden. Es lassen sich acht Kategorien unterscheiden:

  • Verwaltungs- und Bankengebäude mit hohen Ansprüchen an die Außenwirkung sowie flexiblen, funktionalen und vielfach einheitlichen Innenräumen
  • Bauten für die Lehre und Forschung mit geringeren Ansprüchen an die Gestaltung sowie der Betonung von wirtschaftlichen und funktionalen Aspekten
  • Bauten für das Gesundheitswesen mit Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und technische Infrastruktur, meistens gerastert
  • Veranstaltungsbauten wie Theater, Museen und Sakralbauten mit höchsten Anforderungen an die Gestaltung, die Konstruktion und die technischen Einrichtungen
  • Wohnungsbauten und Hotels mit hohen Anforderungen an die Gestaltung sowie mit funktionalem Grundriss
  • Freizeitanlagen und Sportstätten mit hohen funktionalen Anforderung
  • Kaufhäuser und Einkaufszentren mit hohen Anforderungen an ihre Wirtschaftlichkeit und fast immer gerastert
  • Produktions- und Industriegebäude, sehr nutzungsaffin und individuell, fast immer gerastert und mit hohen Ansprüchen an die Wirtschaftlichkeit

Dies ist ein Vorschlag der grundsätzlichen Einteilung, doch in der Praxis erstellt der Hochbau auch Mischgebäude für die kombinierte Nutzung. Ein Beispiel wäre das Wohn- und Geschäftshaus, ein anderes das Produktionsgebäude mit Verwaltungstrakt. Darüber hinaus lässt sich nicht jedes Bauwerk eindeutig in die Kategorie Hochbau einordnen.

Hoch und Tiefbau Bauunternehmen

Schleusen und Brücken etwa können zum Tief- oder zum Hochbau gehören. Davon abgesehen sind typischerweise an einem Hochbauprojekt fünf Gruppen beteiligt, nämlich der Bauherr als Auftraggeber, der oder die Nutzer, die Planer, die Behörden sowie die ausführenden Bauunternehmen und Handwerksbetriebe.

Auftraggeber planen manchmal den Hochbau selbst, wenn sie über die entsprechenden Kompetenzen und Kapazitäten verfügen. Die Gebäude können als Massivbau, Fachwerk, in Skelettbauweise, als Holzrahmenbau, in Schottenbauweise und als Systembau errichtet werden. Für welche dieser Bauweisen sich ein Auftraggeber entscheidet, hängt von funktionalen Aspekten und dem Gestaltungswunsch ab.

Hoch und Tiefbau

Tiefbauprojeke überschneiden sich gelegentlich mit dem Ingenieurbau, so etwa beim Brückenbau. Sie könnten auch als Ingenieur- oder Hochbauprojekt gelten, werden aber dem Tiefbau zugerechnet, weil sie zu Verkehrswegen gehören.

Damit weicht ihre Zuordnung von der eingangs erwähnten Kategorisierung (alles ab Erdoberfläche abwärts ist Tiefbau) ab. Eine Rolle spielt das bei der Vergabe des Auftrags: Er sollte an eine Tiefbaufirma gehen. Weite Bereiche der baulichen Infrastruktur gehören zum Tiefbau, so das Anlegen von Versorgungs- und Entsorgungsnetzen, der Bau des gesamten Straßennetzes inklusive seiner Tunnel und Brücken und ebenso der Bau von Kanalisationen, Wasserstraßen und Staudämmen.

Die Planung erfolgt durch Bauingenieure, doch bei speziellen Gestaltungen Betonkosmetiker  werden auch Architekten hinzugezogen. Die ausführenden Bauunternehmen sind oft Tiefbauspezialbetriebe, doch es gibt auch Unternehmen, die Hoch- und Tiefbauprojekte gleichermaßen übernehmen. Man unterscheidet diese Tiefbaufachbereiche:

  • Straßen- und Wegebau
  • Erdbau
  • Tunnelbau
  • Kanalbau
  • Eisenbahnbau
  • Wasserbau
  • Brückenbau
  • Grundbau
  • Spezialtiefbau für Absicherungen, Tiefgründungen und weitere Gebiete

Wenn eine Tiefbaubaufirma den Straßenbau anbietet, muss sie sich (in Deutschland) zwingend in die Handwerksrolle eintragen lassen.

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